Abfertigungsfonds

Abfertigungsfonds dienen zur Wertpapierdeckung von betrieblichen Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen lt.§14 EStG. Weiters zählen Abfertigungsfonds zum "begünstigten Anlagevermögen" für die Nutzung des "Freibetrags für investierte Gewinne". Das KMU-Fördergesetz 2006 erlaubt Einnahmen/Ausgabenrechnern (auch Aufsichtsräten, Stiftungsvorständen, Testamentsvollstreckern, Vereinsfunktionären, Sachwaltern, Gesellschafter-Geschäftsführern und Ärzten) seit 01.01.2007 die steuerschonende Veranlagung von 10 Prozent des Jahresgewinns, maximal € 100.000.-.

In Nachhaltige Abfertigungsfonds befinden sich - analog zu Fonds - nur Unternehmen, Staaten oder supranationalen Organisationen (Europarat, Social Development Fund, etc), die nach ethischen und ökologischen Kriterien ausgewählt worden sind.